Hilfe aus der Luft – Kitzrettung mit der Drohne
Liebe Wildtierfreunde!
In der laufenden Setzzeit hat sich unser Revierleiter, Hans-Kristian Sierk, erneut mit vielen begeisterten Helfern auf den Weg gemacht, um Kitze, Kälber, Hasen und Gelege aufzuspüren und dadurch vor dem Mähtod zu bewahren. An 31 Einsatztagen jeweils um 3:00 h raus und bis 7:30 h fliegen und fangen. Ein Knochenjob!
Allen Projektbeteiligten von Herzen Dank!
Insgesamt wurden 39 Reviere besucht und beflogen. Auch Quads kamen zum Einsatz. Bis heute wurden 154 Kitze gefunden. 126 der Kitze konnten temporär aus den Flächen entnommen werden. 28 Kitze waren so groß, dass Sie die Fläche selbstständig verlassen haben.
Aktuell werden immer noch wenige Tage alte Rehkitze gefunden. Wir raten an, bis mindestens zum ersten Juli alle Flächen abzusuchen. Der Großteil kann bereits selbstständig flüchten, spät gesetzte Rehkitze und frisch gesetzte Damkälber haben noch keinerlei Fluchtinstinkt bzw. sind nicht in der Lage vor der Geschwindigkeit der Landmaschine zu flüchten.
Herr Sierk ist insgesamt 4.000 km gefahren hat sehr viel Dankbarkeit, Hilfe und Verständnis erfahren. Für einige Agrarnutzer und Jagdpächter ist der Umgang mit der Drohne jedoch noch ungewohnt. So wurden wir immer wieder nach der Rechtslage beim Drohnenflug gefragt.
Wir haben Euch deshalb eine Zusammenfassung der rechtlichen Parameter in einigen „goldenen Regeln“ aufgeschrieben und auch den Entwurf für einen Drohnenflugvertrag aufgesetzt.
Für Landwirte und Jäger – 7 Hinweise gegen den Mähtod
- Landwirte sind verpflichtet, Wiesen vor der Mahd nach Rehkitzen abzusuchen oder dies durch Dritte zu beauftragen.
- Der Landwirt kann sich von dieser Pflicht nicht durch Beauftragung eines Lohnunternehmers freimachen.
- Die örtlichen Jagdausübungsberechtigten haben auf Grundlage der Hegepflicht die Aufgabe, den Landwirt bei der Kitzsuche zu unterstützen.
- Die Suche mit Jagdhunden ist im Mai/Anfang Juni unzureichend, da frisch gesetzte Kitze keine Witterung haben. Das einsetzten einer mit Wärmebildkamera ausgestatteten Drohne ist hier das Mittel der Wahl.
- Ob die Suche nach Rehkitzen aus Tierschutzgründen Jagdausübung ist, wurde bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden. Dafür spricht der Umstand, dass Rehkitze „gefangen“ werden. Dagegen spricht, dass die einschlägigen Schutznormen das „Aneignungsrecht“ des Jägers schützen sollen. Gerade am Aneignungswillen fehlt es jedoch bei der Kitzrettung. Die Helfer unterstützen das Aneignungsrecht vielmehr, denn sie schützen den Jäger vor einem Schaden am Jagdwert. Der jeweilige Jagdausübungsberechtigte kann es dem einzelnen Landwirt deshalb nicht untersagen, Flächen selbst nach Kitzen abzusuchen. Es empfiehlt sich jedoch, den Jagdausübungsberechtigten vor etwaigen Maßnahmen zu informieren.
- Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Kitzsuche kann bei totgemähten Kitzen einen Straftatbestand darstellen (§ 17 TierschG). In mehreren Präzedenzfällen wurden die jeweiligen Landwirte zu Geldstrafen von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt (AG Bad Iburg, Az. 7 NS 18/22; LG Offenburg, Urteil vom 2. Juli 2014, Az. 6 NS 301 JS 9380/13).
- Ein Verstoß gegen die Suchpflicht kann bei einem jagenden Landwirt den Widerruf des Jagdscheins rechtfertigen.